Der Weg zur Freiwilligen Feuerwehr ist sehr einfach. Nimm am besten Kontakt zur Freiwilligen Feuerwehr in Deinem Wohnort auf. Normalerweise wird man Dich dann zu einer Art Schnupperdienst einladen, wo Du Dir alles anschauen kannst und Fragen beantwortet bekommst. Dann muss nur noch ein Aufnahmeformular ausgefüllt werden, wir fordern mit Deiner Zustimmung ein polizeiliches Führungszeugnis an, das ist für Dich kostenlos, Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird der Leiter der Feuerwehr ein Aufnahmegespräch führen. Im Anschluss daran wirst Du eingekleidet, bekommst einen Funkmeldeempfänger, einen Spind und bist dabei.
In Deutschland gibt es in 110 Städten eine Berufsfeuerwehr. Alle anderen öffentlichen Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, ca. 22.350 an der Zahl. Hier verrichten die Kameraden ihren Dienst ehrenamtlich, also in ihrer Freizeit und ohne dafür entlohnt zu werden. In manchen Feuerwehren bekommt man für seine Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung, grundsätzlich ist dies aber nicht vorgeschrieben. In Nideggen erhalten die Führungskräfte zum Beispiel eine Aufwandsentschädigung.
Freiwillige Feuerwehren sind nicht dauerhaft besetzt. Jedes Mitglied hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und steht dann für Einsätze zur Verfügung. Sollte es einen Alarm geben, dann kommen die Einsatzkräfte von zu Hause aus, von der Arbeit oder wo sie sich gerade aufhalten zum Feuerwehrgerätehaus. Erst hier wird sich dann umgezogen und mit den Fahrzeugen zum Einsatz ausgerückt.
Nur zu Übungen oder beispielsweise zum wöchentlichen Ausbildungsdienst trifft man sich im Feuerwehrgerätehaus. Im ländlichen Raum ist die Feuerwehr ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens im Ort, daher wirkt die Freiwillige Feuerwehr auch bei anderen Veranstaltungen wie Schützenfeste oder Martinsumzug mit.
Du kannst mit dem Löschgruppenführer in Deinem Ort Kontakt aufnehmen (Organisation). Oder über die Stadtverwaltung, 02427-80910.
Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft:
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was wir erwarten:
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Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kann man in seinem Wohnort und (auch gleichzeitig) in seinem Beschäftigungsort (Sitz des Arbeitgebers) werden. Zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsorts ist die Zustimmung des Wehrführers der Feuerwehr des Wohnortes und der Feuerwehr des Beschäftigungsortes erforderlich. Zuständig für die Ausbildung, Beförderung etc. ist immer die Feuerwehr des Wohnortes. |
Für unter 18-Jährige ist der Eintritt in die Jugendfeuerwehr oder Kinderfeuerwehr möglich.