Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten, und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten.

Die Brandschau dagegen stellt eine wiederkehrende Überprüfung von bestehenden Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen dar und dient der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung der Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt.

Fragen zu Genehmigungsverfahren sind an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden z.B.

Kreisverwaltung Düren Amt 63

Staatliches Amt für Arbeitsschutz

Bauamt der Stadt Nideggen

Die Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Nideggen und Informationen zur Brandschau erhalten Sie beim

Ordnungsamt der Stadt Nideggen

oder im Downloadbereich.