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Einsatzart | BD |
Kurzbericht | Unklare Rauchentwicklung |
Einsatzort | Hochstraße, Abenden |
Alarmierung |
Alarmierung per
![]() am Donnerstag, 04.04.2019, um 12:07 Uhr |
Einsatzdauer | 37 Min. |
eingesetzte Kräfte |
Organisationen
Einsatzfahrzeuge ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Einsatzbericht
Es handelte sich um ein Nutzfeuer. Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) bewertet das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen als unzulässige Abfallbeseitigung. Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen ist somit nicht zulässig. Zudem verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz NRW Verbrennungsvorgänge im Freien grundsätzlich. Der Luftreinhalteplan begrenzt zusätzlich die Absonderung schädlicher Stoffe in die Atmosphäre. Daher wurde der Verusacher aufgefordert das Nutzfeuer zu löschen. |
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Einsatzort | |